
Abgeschlossenheit
Das Objekt kann in Wohneigentum aufgeteilt werden. Es wurde bereits im Jahr 2008 eine Abgeschlossenheit beantragt und genehmigt. Die Aufteilung beim Notar wurde noch nicht vorgenommen
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Abgeschlossenheit Lindemannstraße

Das Objekt kann in Wohneigentum aufgeteilt werden. Es wurde bereits im Jahr 2008 eine Abgeschlossenheit beantragt und genehmigt. Die Aufteilung beim Notar wurde noch nicht vorgenommen